Seit 2020 engagiert sich die amm für eine für das Gesundheitswesen spezialisierte, unabhängige Ombudsstelle, sprich Melde- und Triagestelle, für Patient:innen, für Angehörige sowie neu für alle im Gesundheitswesen tätigen Personen.
Es sollen strukturelle und medizinische Themen gemeldet werden können. Denn alle sind aufgerufen Grenzüberschreitungen, Machtmissbrauch und medizinische Fehlversorgung nicht zu verschweigen. Gerade die Mitarbeitenden wissen sehr viel über Fehlverhalten, haben aber bisher keine spezialisierte Stelle, an die sie sich wenden können. Mit der neuen Stelle kann frühzeitig interveniert und Eskalationen vermieden werden.
Die neue Melde- und Triagestelle muss zwingend mit einem interprofessionellen Team bestzt werden: Ärzteschaft, Pflege, Therapien, Psychologie, Recht, Management.
Wiederholt werden Fälle von Fehlverhalten und Machtmissbrauch im Gesundheitswesen bekannt. Doch
für Mitarbeitende des Gesundheitswesens ist es heute schwierig bis unmöglich, Missstände zu melden, ohne persönliche Nachteile
befürchten zu müssen. Allgemeine Ombudsstellen verfügen nicht über das nötige spezialisierte Wissen im komplexen
Gesundheitsbereich, betriebsinterne oder von Spitälern beauftragte Stellen sind nicht unabhängig genug.
Deshalb forderte die amm 2023 die Schaffung einer Unabhängigen Ombudsstelle für das Gesundheitswesen (UOG). Im Februar 2023 sind wir an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich herangetreten mit dem
Anliegen, eine UOG während einer zweijährigen Pilotphase zu finanzieren.
2026 wird das Thema einer unabhängigen Melde- und Triagestelle für Patientinnen und Patienten sowie Angestellte im Gesundheitswesen im Kantonsrat Zürich diskutiert.
> Newsletter zum Thema (2026)
> Newsletter zum Thema (2024)
> Newsletter mit ausführlichem Argumentarium (2023)
> Artikel der «Südostschweiz» zum Thema
AKTUELL: Monatelanges Leiden - erst dann wird der Zürcher Arzt gestoppt.
Sehen Sie hier den aktuellen Kassensturz-Bericht vom 13.1.2026. Mit Interview von Bettina Ramseier mit Annina Hess-Cabalzar. ab 16.03`
